Tauglichkeitsnachweis Sportbootführerschein

Um den Sportbootführerschein zu erlangen ist ein ärztliches Attest (Medizinischer Tauglichkeitsnachweis) notwendig. Die Feststellung der medizinischen Tauglichkeit erfolgt anhand der Kriterien in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung.

Die Untersuchung besteht aus den folgenden Teilen:

    • Körperliche Untersuchung
    • Sehtest
    • Screeninguntersuchung des Farbunterscheidungsvermögens
    • orientierende Hörprüfung

Die Tauglichkeitsuntersuchung für den Sportbootführerschein können Sie bei uns wie folgt erhalten:

  1. Bitte laden sie den Anamnesebogen herunter.
  2. Bitte laden Sie das ärztliche Zeugnis herunter.
  3. Bitte laden Sie den Vordruck „Behandlungsvertrag Sportbootführerschein“ herunter.
    Bitte füllen Sie ihn vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
  4. Bringen Sie bitte den Anamnesebogen, das ärztliche Zeugnis sowie den „Behandlungsvertrag Sportbootführerschein“ zum vereinbarten Termin mit.

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Gemäß den Anforderungen an das ärztliche Attest zur Erlangung des Sportbootführerscheins entstehen hierdurch entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten (Steigerungssatz siehe Behandlungsvertrag):

Ziffer Leistung Preis
1 Beratung, auch mittels Fernsprecher 10,72€
7 Vollständige körperliche Untersuchung 21,45€
70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis 5,36€
1200 Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern 7,91€
1228 Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln) 8,18€
1401 Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren 6,30€
3653 Streifentest im Urin 2,35€
Gesamtbetrag     62,27€

Abhängig von den Untersuchungsergebnissen können sich weitere Zusatzuntersuchungen wie Blutentnahme, Röntgen oder Ultraschall anschließen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Sollten Sie bereits einen Seh- und/oder Hörtest absolviert haben, können Sie diesen gerne mitbringen. Der Rechnungsbetrag verringert sich dann entsprechend.