Akupunktur

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Akupunktur für 10 Sitzungen, wenn

  • seit mindestens sechs Monaten chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule bestehen

oder

  • bei nachgewiesener Kniegelenkarthrose die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen

Sollte eines der beiden Krankheitsbilder bei Ihnen vorliegen, setzen Sie sich bitte mit uns unter schmerztherapie@hausarztgaggenau.de in Verbindung. Bitte fügen Sie die entsprechenden Vorbefunde als Anlage sowie eine Telefonnummer bei. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald die Behandlungsserie beginnen kann.

Die Behandlungen müssen gemäß den Vorgaben der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur zweimal wöchentlich im Zeitraum von 5 Wochen erfolgen und zu Beginn und Ende dokumentiert werden.

Aus organisatorischen Gründen können die Akupunktursitzungen in unserer Praxis nur zu bestimmten Zeiten stattfinden.

IGeL-Leistung, Private Krankenversicherung

Viele andere Krankheitsbilder lassen sich jedoch ebenfalls häufig sehr gut durch Akupunktur beeinflussen.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Kopfschmerzen
  • Nacken- und Schulterschmerzen
  • Hüft- und Sprunggelenksschmerzen
  • Heuschnupfen
  • Schlafstörungen

Die Kosten werden hier von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten:

Ziffer Leistung Preis
269a Akupunktur mind. 20 Minuten, je Sitzung Faktor 1,8* 36,72€*

*Bei Angehörigen einer privaten Krankenversicherung erfolgt die Berechnung zum 2,3-fachen Satz (=46,92€).

Es erfolgen zunächst 5 Sitzungen, um den Effekt der Akupunkturbehandlung abschätzen zu können. Hierdurch entstehen somit Kosten in Höhe von 183,60€.

Wenn sich eine positive Wirkung erzielen lässt, wird ein weiterer Behandlungsplan erstellt.

Sollte sich keine Veränderung einstellen, wird die Behandlung beendet.

Sollten Sie an einer Akupunkturbehandlung als IGeL-Leistung interessiert sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte laden Sie den Vordruck „Behandlungsvertrag Akupunktur“ Bitte füllen sie ihn vollständig aus und bringen ihn zum ersten geplanten Termin mit.
  2. Bitte vereinbaren Sie alle fünf Termine im Voraus, um eine Unterbrechung der Behandlungsserie zu vermeiden.
  3. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung über den vereinbarten Betrag.