Fahrerlaubniszeugnis LKW
Bewerber für eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung bei der Führerscheinstelle vorlegen.
Diese können Sie bei uns wie folgt erhalten:
- Bitte laden Sie den Vordruck „Fahrerlaubniszeugnis LKW“ herunter. Bitte füllen Sie die Angaben zu den Personalien auf Seite 1 UND Seite 3 vollständig aus.
- Bitte laden Sie den Vordruck „Behandlungsvertrag Fahrerlaubniszeugnis LKW“ herunter. Bitte füllen sie ihn vollständig aus.
- Bitte bringen Sie den ausgefüllten Vordruck „Fahrerlaubniszeugnis LKW“ sowie den ausgefüllten Vordruck „Behandlungsvertrag Fahrerlaubniszeugnis LKW“ zum geplanten Termin mit.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten (Steigerungssatz siehe Behandlungsvertrag):
Ziffer | Leistung | Preis |
---|---|---|
1 | Beratung – auch mittels Fernsprecher | 10,72€ |
8 | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation | 34,86€ |
75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43€ |
250 | Blutentnahme | 4,20€ |
3511 | Urinteststreifen | 3,35€ |
3550 | Blutbild | 4,02€ |
3560 | Glukose | 2,68€ |
Gesamtbetrag bis 50 Jahre | 77,26€ | |
Über 50 Jahre zusätzlich: | ||
651 | Ruhe-EKG | 26,54€ |
Gesamtbetrag über 50 Jahre | 103,80€ |