Jugendarbeitsschutz – Jugendschutzuntersuchung

Für Jugendliche, die ins Berufsleben starten wollen und noch nicht volljährig sind, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Die Arztwahl ist frei.

Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt durch unsere Praxis mit dem Regierungspräsidium Tübingen.

Die Untersuchung umfasst:

  • Befragung über Vorerkrankungen und Risikofaktoren
  • gründliche körperliche Untersuchung (u. a. mit Sehtest und Hörtest)
  • Beratung über individuelle gesundheitliche Risiken in Bezug auf den beabsichtigten Beruf (z. B. bei Allergien)

Hier noch einige wichtige Dinge zur Bedeutung der Untersuchung:

  • Der Arbeitgeber darf den/die Jugendliche(n) nur beschäftigen, wenn ihm diese Bescheinigung vorliegt.
  • Die Erstuntersuchung darf zu Beginn der Berufstätigkeit nicht älter als 14 Monate sein.
  • Ist der Jugendliche nach einem Jahr noch keine 18 Jahre alt, muss er zur ersten Nachuntersuchung.
  • Die Nachuntersuchung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
  • Der Jugendliche ist für die Durchführung der ärztlichen Nachuntersuchung vom Arbeitgeber von der Arbeit freizustellen.
  • Liegt dem Arbeitgeber keine Bescheinigung der Erstuntersuchung vor, darf der Jugendliche nicht mit der Ausbildung beginnen.
  • Bei einer fehlenden Nachuntersuchung muss der Arbeitgeber, bis zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung, ein Beschäftigungsverbot verhängen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns!
Sie können den benötigten Fragebogen bequem vor Ihrem Termin zu Hause ausfüllen.
Bitte lesen Sie ihn sorgfältig durch.
Die Unterschrift erfolgt bei uns in der Praxis.

Sollten Sie eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung benötigen, finden Sie hier den geforderten Fragebogen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch hier:

https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/185