Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit der Formulierung einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen bei medizinischen Fragen fest, falls Sie diesen nicht mehr äußern können.
Durch die Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer welche Angelegenheiten in Ihrem Namen erledigen soll, wenn Sie selbst dies nicht mehr können.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Sie gegenüber Ämtern und Gerichten vertritt, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.
Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesärztekammer:
https://www.bundesaerztekammer.de/bundesaerztekammer/patienten/patientenverfuegung
sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=43
oder auf den Seiten der Verbraucherzentrale:
Die Kosten für die ärztliche Beratung werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten (Steigerungssatz siehe Behandlungsvertrag):
Ziffer | Leistung | Preis |
---|---|---|
34 | Erörterung (Dauer mind. 20min) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung | 40,22€ |
75 | ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43€ |
Gesamtbetrag | 57,65€ |
Auf der Seite der Malteser finden Sie aus unserer Sicht geeignete Vordrucke, die Sie online ausfüllen und anschließend ausgedruckt zum Beratungstermin mitbringen können:
https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html
Gerne können Sie aber auch andere Vordrucke verwenden.
Bitte füllen Sie alle Vordrucke soweit möglich aus. Offene Fragen werden im Beratungstermin geklärt.
Bitte laden Sie außerdem den Vordruck „Behandlungsvertrag Patientenverfügung“ herunter, drucken ihn aus und bringen ihn vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben zum vereinbarten Termin mit.